Kosten Rechtsanwalt

Rechtsanwaltskosten – Kosten der Beauftragung eines Rechtsanwalt

Die Anwaltsgebühren sind in der Rechtsanwaltsgebührenverordnung (RVG) gesetzlich geregelt.

Sind wir für Sie tätig geworden, erhalten Sie von uns eine Gebührennote. Die Kosten für unsere Leistungen berechnen sich nach der Rechtsanwaltsgebührenverordnung. Die Verordnung wird verkürzt als RVG bezeichnet. Sie schreibt die Anwaltskosten für Rechtsstreitigkeiten vor. Nur in besonderen Fällen dürfen wir hiervon abweichen. Sprechen Sie uns im eigenen Interesse vorab an.

 

Zivilprozess durch einen Anwalt

Für zivile Prozesse vor Amts- oder Landgerichten ergeben sich für Rechtsanwälte die Anwaltskosten aus dem Gegenstandswert oder Streitwert des Rechtsstreits. Der Gegenstandswert entspricht dem Wert der Forderungen an die Gegenseite und wird durch das Gericht festgesetzt. Auf dieser Grundlage ermitteln wir gemäß der gesetzlich vorgeschriebenen Gebührentabelle die Höhe unserer Kosten für Ihre Vertretung. Sie entstehen zusätzlich zu den Gerichtskosten. Für einen ersten Kostenüberblick können Sie die Kostenrechner im Internet nutzen. Diese zeigen Ihnen grob die voraussichtliche Höhe der Rechtsanwaltskosten für Mandanten. Zu den Rechtsanwaltskosten kommt noch eine geringe Auslagenpauschale zum Ausgleich für Post- und Portokosten.

Die Gebührentatbestände für einen Anwalt umfassen prp Angelegenheit eines Mandanten z.B. die Geschäftsgebühr für außergerichtliche Angelegenheiten, die Verfahrensgebühr für ein Verfahren vor einem Gericht, die Terminsgebühr für die Wahrnehmung eines Gerichtstermins, sowie die Einigungsgebühr für eine erzielte Einigung. Für weitergehende Fragen nehmen Sie mit mir Kontakt auf.

 

Strafrecht und Ordnungswidrigkeiten Vertretung durch einen Anwalt

Für Verfahren des Strafrechts und der Ordnungswidrigkeiten gelten für Rechtsanwälte Rahmengebühren, die nach einzelnen Tätigkeiten oder Verfahrensschritten gegliedert sind. Für eine normale Verteidigung am Amtsgericht erheben wir eine mittlere Gebühr. Gestaltet sich die Strafverteidigung schwierig und erfordert einen höheren Aufwand, steigen die Kosten für den Rechtsanwalt entsprechend über den Mittelwert.

 

Beratungsgespräch

Bevor Sie sich auf einen Rechtsstreit einlassen, bieten wir Ihnen Gelegenheit, sich umfangreich beraten zu lassen. Die Gebühren dafür hängen vom Umfang der Beratung, der rechtlichen Schwierigkeit und dem Haftungsrisiko des Anwalts ab. In einem Beratungsgespräch erörtert der Rechtsanwalt mit Ihnen die rechtlichen Komponenten, weist Sie auf die Möglichkeiten des Obsiegens hin und informiert Sie über die anfallenden Gebühren.

Beratungshilfe Kosten Rechtsanwalt

Unsere Leistungen können Sie ebenfalls im Rahmen einer Beratungshilfe in Anspruch nehmen. Die Beratung durch Rechtsanwälte kostet mit Beratungsschein 15,00 € Eigenanteil. Für den Erhalt der Beratungshilfe sind gewisse Voraussetzungen zu erfüllen. Empfänger von Arbeitslosengeld II oder Hartz IV sind nach Vorlage Ihres aktuellen Bewilligungsbescheids berechtigt, einen Beratungsschein zu erhalten. Auch für Geringverdiener besteht nach Vorlage der Gehaltsabrechnung, aktueller Kontoauszüge und dem Nachweis über laufende Ausgaben wie Miete oder Kredite die Möglichkeit, sich mit einem Beratungsschein rechtlich zu informieren. Zuständig für das Ausstellen des Scheins ist die Rechtsantragsstelle des Amtsgerichts. Die Hilfe gewährt das Amtsgericht sowohl bei außergerichtlicher Vertretung als auch im Rahmen einer Erstberatung.

Verfahrenskostenhilfe / Prozesskostenhilfe

Für Verfahren, die die wirtschaftliche Kraft des Rechtssuchenden übersteigt, kann ein Antrag auf Verfahrenskostenhilfe beim zuständigen Gericht gestellt werden. Über die Gewährung der Hilfe entscheidet das Gericht. Es prüft neben den wirtschaftlichen Verhältnissen, inwieweit der angestrebte Prozess Aussicht auf Erfolg hat. Im Beratungsgespräch stehen wir Ihnen für Fragen rund um die Verfahrenskostenhilfe gern zur Verfügung.
Rechtsschutzversicherung

Viele Rechtssuchende verfügen über eine Rechtsschutzversicherung. Diese ist nicht nur im Mietrecht oder Arbeitsrecht sehr vorteilhaft. Oft sind Sie darüber unsicher, ob die Versicherung die Gebühren für den Prozess übernimmt. Überlassen Sie die Kontaktaufnahme mit der Versicherung uns. Versicherungen verfügen über Tricks und etliche Fallstricke, um die Kostenübernahme zu verweigern. Wir fragen für Sie kostenfrei bei der Versicherung an und erbitten eine Deckungszusage.

Kontakt:

Rechtsanwalt Hans-Jürgen Salzbrunn
Anwalt für Zivilrecht / Verkehrsrecht / Mietrecht / Arbeitsrecht und vieles mehr
Alfred-Schumann-Str. 6
65201 Wiesbaden
Tel. : 0611 / 20 599569
 
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