Überstunden des Arbeitnehmers – Beweis und Darlegung

Wer geleistete Arbeitszeit tatsächlich darlegen und im Zweifel beweisen muss, war Hintergrund eines Rechtsstreits, den das Bundesarbeitsgericht (BAG) aktuell entschieden hat (Urt. v. 04.05.2022, Az. 5 AZR 359/21)

Dabei bleibt es dabei, dass in einem Rechtsstreit über die Bezahlung der Überstunden der Arbeitnehmer konkret darzulegen hat, an welchen Tagen und zu welchen Zeiten er über die übliche Arbeitszeit hinaus gearbeitet hat.

Dabei muss der Arbeitnehmer auch angeben, welche Tätigkeit er ausgeübt hat und dass die Ableistung der Überstunden vom Arbeitgeber angeordnet, bzw. zumindest diesem bekannt und von ihm gebilligt worden ist.

Daher raten wir jedem Arbeitnehmer, der oft Überstunden ableisten muss, sich Arbeitsbeginn, Pausenzeit, Arbeitsende und Tätigkeit für jeden Tag in einem Kalender einzutragen.