Härtefall bei Eigenbedarfskündigung der Wohnung – Mietrecht

Behauptet ein Mieter, durch einen Wohnungswechsel drohten ihm schwerwiegende Gesundheitsgefahren, wie beispielsweise bei kranken, älteren Menschen, reicht nach einem neueren Urteil des BGH es nicht mehr aus, nur eine ärztliches Attest über das Bestehen der Erkrankung vorzulegen. Gerichte sollen sich nun mittels eines Sachverständigengutachtens ein Bild darüber verschaffen „[…] welche gesundheitlichen Folgen im Einzelnen mit einem Umzug verbunden sind, insbesondere welchen Schweregrad zu erwartende Gesundheitsbeeinträchtigungen voraussichtlich erreichen werden und mit welcher Wahrscheinlichkeit dies eintreten kann. Dabei ist auch von Bedeutung, ob und inwieweit sich die mit einem Umzug einhergehenden Folgen mittels Unterstützung durch das Umfeld beziehungsweise durch begleitende ärztliche und/oder therapeutische Behandlungen mindern lassen.“

Für Mieter bedeutet dies, dass Sie sich einerseits noch schwerer gegen Eigenbedarfskündigungen wehren können, andererseits aber ein Gerichtsverfahren deutlich in die Länge ziehen können.

Für Vermieter bedeutet diese Entscheidung, dass Gerichte es schwerer haben werden, eine nachvollziehbare Eigenbedarfskündigung abzulehnen.

Rechtsanwalt Hans-J. Salzbrunn, Wiesbaden