Kündigung des Arbeitsvertrag und gleichzeitige Krankschreibung

Oftmals lassen Arbeitnehmer, die eine Kündigung des Arbeitsvertrages erhalten haben, sich hiernach krank schreiben. Hier sollte der Arbeitnehmer allerdings die folgende Entscheidung des Bundesarbeitsgerichtes im Hinterkopf behalten.

Wird ein Arbeitnehmer, der sein Arbeitsverhältnis kündigt, am Tag der Kündigung arbeitsunfähig krankgeschrieben, kann dies den Beweiswert der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung insbesondere dann erschüttern, wenn die bescheinigte Arbeitsunfähigkeit passgenau die Dauer der Kündigungsfrist umfasst.

Bundesarbeitsgericht 5 AZR 149/21

 

Gelingt es dem Arbeitnehmer nicht, die Umstände der Erkrankung glaubhaft darzulegen, könnte der Arbeitnehmer als Folge den Anspruch auf Lohnfortzahlung verlieren.

Rechtsanwalt Hans-J. Salzbrunn

Wiesbaden. Anwalt für Kündigung im Arbeitsrecht und Kündigung im Mietrecht