Rechtsanwalt für Arbeitsrecht

„Kündigung – Arbeitsrecht – Ich helfe Ihnen eine Abfindung nach einer Kündigung zu erreichen“

Rufen Sie an: Tel.: 0611/ 20599569

Seit über 20 Jahren vertrete ich nunmehr Arbeitnehmer und Arbeitgeber in Kündigungsschutzverfahren oder nach Abmahnungen. Profitieren Sie von dieser Erfahrung als Rechtsanwalt im Arbeitsrecht in Wiesbaden und rufen mich unverbindlich unter 0611 / 20 599 569 an.

Ich vertrete Sie im großem Umkreis um das Rhein-Main-Gebiet persönlich 

Im Arbeitsleben ist es wichtig, dass beide Vertragspartner zufrieden sind, um ein funktionierendes Arbeitsverhältnis aufrecht zu erhalten. Wenn dies einmal nicht der Fall ist und eine einvernehmliche Trennung der geschäftlichen Beziehung nicht möglich scheint, kann es zu Problemen für beide Seiten kommen. Sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber können dann Bedarf an einem Fachmann für Kündigung und  haben, der ihnen hilft, eine schnelle und unkomplizierte Klärung der Unstimmigkeiten herbeizuführen.

Rufen Sie mich unverbindlich an: Tel 0611 / 20 599 569

Meine Kanzlei in Wiesbaden Schierstein ist in genau diesen Fällen die richtige Anlaufstelle für Sie. Als Anwalt für Arbeitsrecht helfe ich Ihnen mit meinem umfassenden Fachwissen gerne weiter, um für Ihr individuelles Problem eine ebenso individuelle Lösung zu finden. Dies kann sowohl die Beendigung des Arbeitsverhältnisses gegen eine Abfindung sein, als auch die Weiterbeschäftigung nach einer Kündigung. Dabei suche ich stets die sinnvollste Vorgehensweise und stütze mich dabei auf die aktuelle Gesetzeslage. Im Bereich Arbeitsrecht kenne ich mich als Rechtsanwalt in Wiesbaden in allen relevanten gesetzlichen Schriften aus. Dies sind, um nur einige zu benennen, das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) oder das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG).

 

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Kündigungsschutzklage

Rechtsanwalt Arbeitsrecht und Abfindung in Wiesbaden – Meine Kernkompetenzen für Ihren Erfolg

Das Gebiet Arbeitsrecht ist groß und auf den ersten Blick oft undurchsichtig. Die meisten Menschen kommen damit nur am Rande in Berührung und sind im Ernstfall zunächst überfordert. Hier helfe ich Ihnen als Ihr Rechtsanwalt dabei, die Sachlage klar zu strukturieren und eine schnelle, aber auch kostengünstige Vorgehensweise zu ermöglichen. Um Ihnen eine zuverlässige und fachlich kompetente Beratung zukommen zu lassen, habe ich mich auf folgende Kerngebiete spezialisiert:

  • Korrektes Kündigen eines Arbeitsvertrages
  • Abwehr einer ungerechtfertigten Kündigung
  • Durchsetzen einer gerechtfertigten Kündigung
  • Kündigungsschutz und Kündigungsfrist
  • Zahlen einer Abfindung
  • Erwirken beziehungsweise Fordern der Rücknahme von Abmahnungen
  • Durchsetzen von Lohnforderungen
  • Prüfung Arbeitsvertrag und Aufhebungsvertrag

Gerne stehe ich in diesen Bereichen als Rechtsanwalt an Ihrer Seite, egal ob Sie als Arbeitnehmer oder als Arbeitgeber Rat suchen. Wenden Sie sich jederzeit gerne telefonisch an mich, oder vereinbaren Sie einen Termin vor Ort in meiner Kanzlei in Wiesbaden.

Einen kleinen Einblick in verschiedene denkbare Streitfälle im Arbeitsrecht möchte ich Ihnen im Folgenden geben. Er dient als erste Orientierung und ersetzt in keinem Fall eine eingehende, persönliche Beratung durch den Rechtsanwalt.

 

Wissenswertes als Rechtsanwalt aus dem Arbeitsrecht rund um die Kündigung

Oberste Priorität bei einer rechtsmissbräuchlichen Kündigung ist die Schnelligkeit. Hier ist Eile geboten, denn nur wer innerhalb von maximal drei Wochen nach Erhalt einer schriftlichen Entlassung tätig wird, kann eine Rücknahme dieser erstreiten. Auch wenn die Kündigung zweifelsfrei unwirksam ist, kann sie vor dem Arbeitsgericht nur innerhalb dieses Zeitraums angefochten werden. Versäumen Sie diese Frist nicht und verzichten Sie nicht auf Ihr gutes Recht! Ich stehe Ihnen während der Anfechtung Ihrer Kündigung zeitnah zur Verfügung und berate Sie gerne.

 

Probezeit ist keine rechtsfreie Zeit

Während der Probezeit ist die Beendigung des Arbeitsverhältnisses seitens des Arbeitgebers in vielerlei Hinsicht erleichtert. Trotzdem ist auch die Probezeit kein rechtsfreier Zeitraum und die weit verbreitete Annahme, gegen eine Probezeitkündigung nicht vorgehen zu können, ein Irrglaube. Möglicherweise hat in einem solchen Fall eine Kündigungsschutzklage Aussicht auf Erfolg. Oft beträgt die vereinbarte Dauer der Probezeit in Deutschland sechs Monate. Auch in dieser Zeit kann eine ausgesprochene Kündigung rechtsmissbräuchlich und daher unwirksam sein. Als Rechtsanwalt für Arbeitsrecht kenne ich die entscheidenden Faktoren und berate Sie ehrlich und fair.

 

Kündigungsschutzklagen von Rechtsanwälten bewirken oft eine Abfindung

Ist ein Arbeitnehmer länger als sechs Monate bei einem Arbeitgeber beschäftigt und hat der Betrieb mehr als zehn Angestellte, die sogenannte Schwellengrenze, kann geprüft werden, ob eine Kündigungsschutzklage sinnvoll erscheint. Aber auch wenn das KSchG, das dem Arbeitnehmer viele Rechte hinsichtlich eines Schutzes vor der Kündigung einräumt, nicht greift, gibt es Möglichkeiten, gegen eine ausgesprochene Kündigung vorzugehen und möglicherweise die Zahlung einer Abfindung zu erwirken. Auch eine Kündigung in einem Betrieb mit weniger als 10 Arbeitsnehmern oder in den ersten sechs Monaten einer Beschäftigung kann rechtsunwirksam sein.

 

Auch für Arbeitgeber: Wirtschaftliche Risiken für Ihren Betrieb minimieren

Aber auch auf Seiten der Arbeitgeber gibt es viele Dinge zu beachten. Sind Sie sich unsicher, wie eine rechtswirksame Kündigung aussehen muss und welche Voraussetzungen an eine solche geknüpft sind, wenden Sie sich an mich. Als Rechtsanwalt für Arbeitsrecht helfe ich Ihnen dabei, die gesetzlichen Grundlagen zu wahren und zeitintensive arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen zu verhindern. Auch das Zahlen einer hohen Abfindung stellt besonders für kleine Betriebe ein wirtschaftliches Risiko dar. Dieses Risiko müssen Sie nicht eingehen, wenn Sie die Anforderungen an ein rechtlich einwandfreies Beenden eines Arbeitsverhältnisses kennen und einhalten. Ob als Arbeitgeber aus Wiesbaden direkt oder der umliegenden Region -in mir finden Sie einen erfahrenen Ansprechpartner.

 

Ermahnung oder Abmahnung – der feine Unterschied

Nicht aus jeder Unstimmigkeit zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer resultiert gleich eine Abmahnung. Auch ist das Mittel hiergegen ist nicht der Seite des Arbeitgebers vorbehalten, was den meisten Menschen nicht bewusst ist. Auch ein Mitarbeiter kann seinen Chef abmahnen, wenn dieser sich vertragswidrig verhält. Dabei ist diese Maßnahme an drei Voraussetzungen gebunden und kann nicht willkürlich ausgesprochen werden:

  • Der Arbeitgeber muss den Arbeitnehmer unmissverständlich auf sein Fehlverhalten hinweisen und ihn dazu auffordern, dieses Verhalten künftig zu unterlassen
  • Das abgemahnte Verhalten muss genauestens protokolliert werden inklusive genauer Zeit und Art des Verstoßes
  • Der Arbeitgeber muss seinem Mitarbeiter deutlich machen, dass eine Wiederholung des abgemahnten Verhaltens eine Kündigung zur Folge haben kann

Letztlich bedarf es keiner drei Abmahnungen, um eine Entlassung auszusprechen. Lediglich das Kündigen aus einem anderen verhaltensbedingten Grund ist so nicht möglich. Dem Arbeitnehmer muss bei bestimmten Verhalten zunächst in Form einer Abmahnung die Gelegenheit gegeben werden, sein Verhalten zu korrigieren und das Arbeitsverhältnis aufrechtzuerhalten. Eine formlose mündliche Ermahnung alleine reicht nicht aus.

Eine einmal ausgesprochene Abmahnung ist jedoch nicht unwiderrufbar. Der Arbeitnehmer hat das Recht, die Entfernung aus seiner Personalakte zu verlangen, notfalls auch einzuklagen. Als Rechtsanwalt für Arbeitsrecht berate ich Sie in diesem und anderen Fällen rund um das Thema gerne ausführlich in meiner Kanzlei in Wiesbaden.

 

Arbeitsverträge – Achten Sie auf Ausschlussklauseln

Ob während oder nach Beendigung eines Arbeitsverhältnisses: beide Seiten sollten den geschlossenen Vertrag bis ins Detail kennen. Besonders Arbeitnehmer, die Forderungen an ihren Vorgesetzten stellen, sind gut beraten sich alle Punkte genau durchzulesen. Gängige Praxis sind sogenannte Ausschluss- oder Verfallklauseln. Diese legen Fristen fest, nach deren Ablauf z.B. kein Anspruch auf eine Lohnzahlung besteht, auch wenn die entsprechende Gegenleistung, in Form von Arbeitskraft, erbracht wurde. Achten Sie unbedingt darauf, Ihre Forderungen rechtzeitig zu äußern. Ich kann Ihnen bei der fristgerechten Klage behilflich sein.

 

Nachhaken bei Kündigung des Arbeitsvertrages lohnt sich – für Arbeitnehmer und Arbeitgeber.

Egal ob Sie als Arbeitnehmer Fragen zu Ihrem Arbeitsvertrag oder der Erwirkung einer Abfindung haben. Oder ob Sie Beratung bei der formell korrekten Durchsetzung einer Abmahnung oder anderen arbeitsrechtlichen Fragen benötigen: Scheuen Sie sich nicht, mich zu kontaktieren. Eine Erstberatung ist kostengünstig und stellt die Weichen für Ihr weiteres Vorgehen. Rufen Sie mich an, oder kommen Sie persönlich in meiner Kanzlei in Wiesbaden Schierstein vorbei. Nehmen Sie Kontakt mit mir auf. Ich berate Sie gerne über Kosten, Kündigungsfrist, Höhe einer Abfindung etc.

Kontakt für weitere Informationen

Rechtsanwaltskanzlei Hans-Jürgen Salzbrunn
Alfred-Schumann-Str. 6
65201 Wiesbaden
Tel 0611 20 599 569

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