Mietrecht – Kein Rückzahlungsanspruch des Mieters bei unzureichender Einsicht in Abrechnungsunterlagen

Der Bundesgerichtshof führt aus, dass Mieter in einem laufenden Mietverhältnis die Rückzahlung der auf die vereinbarten Nebenkosten geleisteten Abschlagszahlungen nicht verlangen könnten, wenn der Vermieter die Einsichtnahme in die Abrechnungsunterlagen zu Unrecht verweigerte. Die Mieter seien insoweit durch ein temporäres Leistungsverweigerungsrecht hinsichtlich der laufenden Nebenkostenvorauszahlungen geschützt.

Ein für Vermieter günstiges Urteil im Mietrecht.