Muss der Arbeitgeber nach einer Kündigung dem Mitarbeiter im Zeugnis danken?

Dankesformel im Arbeitszeugnis nach einer Kündigung?

Nach einer Kündigung des Arbeitsvertrages stellte sich bislang oft die Frage, ob ein Arbeitsgeber in einem arbeitsrechtlichen Zeugnis verpflichtet sind, dem Arbeitnehmer für eine Tätigkeit für den Arbeitgeber zu danken und ihm alles Gute zu wünschen.

Diesen Fall beschäftigte nunmehr das Bundesarbeitsgericht. Es stellt fest:

Ar­beit­ge­ber sind nicht ver­pflich­tet, aus­schei­den­den Mit­ar­bei­tern zu dan­ken oder ih­nen al­les Gu­te zu wün­schen: Bun­des­ar­beits­ge­richt, Ur­teil vom 25.01.2022, 9 AZR 146/21

 

Im Rahmen einer Kündigungsschutzklage versuche ich in einem Vergleich meist eine solche Formulierung zu erreichen. Der Arbeitgeber kann dem Arbeitnehmer danken, muss es aber nicht. Dankt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer nach einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses spricht dies sehr für eine für den Arbeitgegeber angenehme Beendigung, was den Chancen des Arbeitnehmers nach der Kündigung für einen neuen Arbeitsvertrag bei einer anderen Firma sicherlich steigern lässt.

Haben Sie keine Kündigung als Arbeitnehmer erhalten? Oder eine Kündigungsschutzklage als Arbeitgeber? Ich stehe Ihnen als Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in Wiesbaden gerne im gesamten Raum Frankfurt, Mainz, Wiesbaden, Darmstadt als Anwalt zur Seite.

Rechtsanwalt Hans-J. Salzbrunn Wiesbaden, Rechtsanwalt Arbeitsrecht Wiesbaden